Ich habe es immer gesagt, wenn eine Regierung an die Mehrwertsteuer will, ist sie pleite.
Bei unserer jetzigen Regierung war es nur logisch und eine Frage der Zeit, bis das Thema Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer zur Diskussion auf den Tisch kommt.
Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer
Jeder, der etwas kauft, muss Mehrwertsteuer bezahlen. Dabei ist es egal, ob man von privat kauft oder von einem Unternehmen. Dass Mehrwertsteuer auch beim Kauf von Gegenständen von einer Privatperson anfallen, ist kaum bekannt und gerät in Vergessenheit. Der Grund besteht darin, dass die Steuer bei solchen Käufen und Verkäufen nirgendwo ausgewiesen werden muss. Kauft eine Privatperson von einer Privatperson z. B. einen gebrauchten Schrank für 20 Euro, sind darin 19 % Mehrwertsteuer (MwSt) enthalten. Kauft eine Privatperson beim Discounter Lebensmittel ein, findet er auf dem Kassenbon die Mehrwertsteuer ausgewiesen, die je nach Ware bei 7 % oder 19 % liegt.
Während der Endverbraucher, in der Regel eine Privatperson Mehrwertsteuer entrichtet, müssen Unternehmen Umsatzsteuer und Vorsteuer bezahlen.
Dabei fällt beim Unternehmen bei Einkäufen Vorsteuer und bei Verkäufen Umsatzsteuer an. Hat das Unternehmen im Laufe des Geschäftsjahres mehr eingekauft als verkauft, ist die Vorsteuer entsprechend hoch. Die Differenz zwischen Vor- und Umsatzsteuer erhält das Unternehmen vom Finanzamt erstattet. Ist die Umsatzsteuer höher als die Vorsteuer, muss das Unternehmen die überschüssige Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen.
Ein Unternehmen zahlt Vorsteuer bei Einkäufen und Umsatzsteuer bei Verkäufen.
Die Höhe der Steuer
Jedem Bürger kommen nahezu täglich zwei Steuersätze unter die Augen; zum Einen der verminderte Steuersatz von 7 %, zum anderen der normale Steuersatz von 19 %. Für Viele ist es aber unklar, wann der normale und wann der verminderte Steuersatz zu zahlen ist. Auf der Seite des SWR gibt es einen kleinen Überblick darüber.
Dort wird berechtigt die Frage gestellt, warum die Steuersätze so kompliziert und anscheinend willkürlich festgelegt wurden.
Ich gehe in einen Imbiss und bestelle dort etwas zu Essen. Esse ich im Imbiss, sind 7 % MwSt zu zahlen, esse ich außer Haus, sind 19 % zu zahlen. Warum?
Für stilles Wasser ohne Kohlensäure zahle ich 7 %, für das gleiche Wasser mit Kohlensäure aber 19 %?
so sind auf der Seite des WSR noch weitere Beispiele, bei denen man sich fragen muss, warum die Mehrwertsteuersätze unterschiedlich sind, obwohl die gekaufte Ware doch die selbe ist.
Im Prinzip kann man jedoch festhalten: Grundnahrungsmittel des täglichen Bedarfes werden mit 7 % versteuert, alles Andere mit 19 %.
Also sind Pommes Frites mit Schnitzel ein Grundnahrungsmittel, wenn ich gleich in den Räumen des Imbiss esse, anderenfalls nicht? Und ich Idiot dachte immer Pommes und Schnitzel bleiben Pommes und Schnitzel, egal wo ich es esse. Aber ist Dir schon mal aufgefallen, dass es dennoch der selbe Preis ist?
Pommes mit Schnitzel kosten 9,90 Euro. Egal, ob ich im Imbiss esse oder nicht. Wie kommt das, wenn doch der Mehrwertsteuersatz ein anderer ist?
Das ist eigentlich ganz einfach zu erklären. Der Imbiss muss die Rohstoffe wie z. B. die Kartoffelstreifen einkaufen. Da aber die Kartoffelstreifen kein Grundnahrungsmittel sind, zahlt der Imbiss dafür 19 % Vorsteuer. Diese 19 % gibt er als Umsatzsteuer an seinen Kunden weiter. Die Differenz zwischen Vor- und Umsatzsteuer steckt sich der Imbiss erstmal komplett ein.
Doch das soll vielleicht bald ein Ende haben.
Ein Steuersatz für Alle
Jetzt ist im Gespräch, die Mehrwertsteuer von 19 % auf 21 % anzuheben und gleichzeitig den verminderten Steuersatz von 7 % entsprechend auch auf 21 % anzuheben. Also nur noch ein Steuersatz für Ein- und Verkäufe. Das bringt dem Bund jährlich Mehreinnahmen von ca. 3 Milliarden Euro.
Bis jetzt hat Deutschland mit 7 % bzw. 19 % einen EU-weit sehr niedrigen Steuersatz und würde sich mit 21 % Mehrwertsteuer im oberen Mittelfeld begeben. In der gesamten EU werden zwischen 17 % und 27 % Mehrwertsteuer von den Mitgliedstaaten erhoben. Nun will sich Deutschland dem durchschnittlichen Steuersatz angleichen, der EU-weit bei 22 % liegt.
Doch wem nützt das und wer soll das bezahlen?
Nützen wird das dem Bund, zahlen darf der Steuerzahler.
Und wie wird sich ein einheitlicher und erhöhter Steuersatz auswirken? Na, rechnen wir einfach mal an einem einfachen Beispiel.
So läuft es heute, im Februar 2024:
Ein Unternehmen kauft eine Ware von 100 Euro netto, also ohne Steuern. Hierauf kommen 19 %, also 19,00 Euro Vorsteuer. Das Unternehmen hat also Warenkosten von 119,00 Euro.
Dazu kommen Lagerkosten, Energiekosten, Versandkosten, alles in Allem für die Ware Kosten von weiteren 15,00 Euro netto. Zu diesen 15,00 Euro kommen 19 % Steuern in Höhe von 2,85 Euro.
Das Unternehmen muss die für 119 Euro eingekaufte Ware für 136,85 Euro verkaufen. In diesem Verkaufspreis ist noch kein Gewinn eingerechnet.
Halten wir fest: mit 19 % Steuer kostet die Ware 136,85 Euro.
Und so wird es bei einem einheitlichen Steuersatz von 21 % werden:
Warenwert netto: 100 Euro. Hierzu kommen 21 % Steuer, also 21,00 Euro. Warenbezugswert also 121,00 Euro.
Dazu kommen die weiteren Kosten von 15,00 Euro netto zzgl. 21 % Steuern in Hohe von 3,15 Euro, insgesamt also 18,15 Euro.
Mit 21 % Steuer kostet die Ware ohne Gewinn dann also 139,15 Euro.
Das ist eine Preissteigerung von 2,30 Euro.
Zugegeben, das war jetzt ein sehr einfaches Beispiel. Doch bedenke, durch je mehr Hände die Ware geht, bis sie beim Endkunden angekommen ist, um so höher wird der Endpreis. Dabei kann man pauschal davon ausgehen: Geht die Ware durch 5 Hände, erhöht sich der Preis um bis zu 25 %, bis sie beim Endkunden angekommen ist. Dann kann eine Ware, die heute 2,00 Euro kostet, dann schon mal 2,50 Euro oder mehr kosten.
Ein 1-Personen Haushalt benötigt heute durchschnittlich 650 Euro für Lebensmittel, Sprit, Strom, Gas usw. Diese Kosten könnten sich bei einem Mehrwertsteuersatz von 21 % auf bis zu 786,50 Euro erhöhen. Damit ergeben sich alleine durch den erhöhten Mehrwertsteuersatz Mehrkosten von ca. 118,50 Euro monatlich.
Kaufen und verkaufen für Privatpersonen
Bereits jetzt ist es so, dass Privatpersonen, die etwas auf einer Verkaufsplattform wie z. B. amazon oder kleinanzeigen.de verkaufen, ihre Verkäufe ab einem bestimmten Jahresumsatz von – ich glaube – 3000,00 Euro versteuern müssen. Es handelt sich dabei nämlich um zusätzliches Einkommen und jegliches Einkommen muss versteuert werden. Zur Zeit würden also 570,00 Euro an Steuern anfallen. Bei einem Steuersatz von 21 % fallen dann 630,00 Euro Steuern an.
Diese 570,00 Euro bzw. 630,00 Euro sind an das Finanzamt abzuführen.
Doch nicht genug damit, dass Privatverkäufe versteuert werden, denn alles, was auch nur annähernd nach Zusatzeinkommen aussieht, muss versteuert werden. Hierzu zählen auch Dinge wie Zinserträge, Dividenden oder Pfandgeld. Selbst meine 3 Wochen lang getragenen und verkauften Socken oder nicht mehr benutzte T-Shirts für 1 Euro, die sonst in den Müll wandern, zählen dazu.
Ein ehrlicher Bürger, der seine Steuererklärung peinlich genau ausfüllt und an das Finanzamt absendet, kann so schnell mit einer Steuernachzahlung im 4-stelligen Bereich konfrontiert werden.
Vorschläge zur Finanzierung
Bezüglich einer Steuernachzahlung aus Privatverkäufen gibt es eigentlich nur eine wirksame Möglichkeit: einfach nichts mehr verkaufen, sondern verschenken oder in den Müll werfen. Damit sind dann auch Pfandflaschen gemeint. Lieber Pfandflaschen in den Müll werfen, statt für das Recycling auch noch mehrfach zahlen zu müssen, zumal ja nicht alles recycled wird, was wieder verwendet werden kann. Doch dazu schreibe ich irgendwann später vielleicht mal einen Beitrag.
Eine andere Möglichkeit der Finanzierung wäre für Privatpersonen und Unternehmen vorteilhaft.
Der Steuerfreibetrag wird auf 2000,00 Euro oder 2500,00 Euro angehoben. Wer unter diesem Betrag brutto verdient, zahlt keine Lohnsteuer. Stattdessen wird die Lohnsteuer für alle, die mehr verdienen, um 1,0 % bis 1,5 % angehoben.
Das klingt nicht fair, richtig?
Wer unter 2000 Euro Brutto monatlich verdient, zahlt derzeit Lohnsteuer von ca. 200 Euro. So komme ich zur Zeit auf einen Bruttoverdienst von 1800 Euro und netto verbleiben nach Abzug von Steuern und Abgaben gerade mal 1290 Euro. Dabei ist der Posten der Lohnsteuer der größte Posten.
Würde die Lohnsteuer wegfallen, weil ich brutto zu wenig verdiene, wird der Lohnsteuerbetrag dazu genutzt, weitere Umsätze zu generieren. Man kann sich wieder etwas mehr leisten und auf diese Art die Wirtschaft aus der Rezession heraus holen. Okay, ich gebe zu; vom Lohnsteuerbetrag bleibt nicht viel übrig, wenn die Mehrwertsteuer von 7 % bzw. 19 % auf 21 % angehoben wird. Aber 80 Euro ist mehr als nichts. Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung wäre eine Pauschalisierung der Abgaben. Doch dieser Gedanke ist noch nicht zu Ende gedacht und werde ich vielleicht später noch mal aufgreifen.
Update 20.02.2024
Gestern ist mir zu Ohren gekommen, dass unsere Regierung plant, die Mehrwertsteuer nicht nur auf 21 % anzuheben, sondern schrittweise auf bis zu 27 %. So soll die MwSt bereits in diesem Jahr auf 21 % angehoben werden, 2025 auf 24 % und 2027 auf 27 %. Allerdings konnte ich generell zur Mehrwertsteuererhöhung nichts finden, also auch nicht zu einer schrittweisen Erhöhung auf 27 %. Deshalb bitte diesen gesamten Beitrag mit einer gewissen Skepsis lesen.
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