Manchmal frage ich mich, warum sich unsere regierenden Volksvertreter einbilden, die Bürokratie zu verringern. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass sie immer mehr wird.
Hier mal das eine oder andere Beispiel.
Oktober 2023, ich beantrage für unsere GbR eine Domain, dienstleistungen-warnken.de. Ja, genau diese Domain, auf der Du Dich gerade befindest.
09.10.2023, 09:15 Uhr: Domainname geprüft, ob sie noch frei ist und sofort gekauft. Den Onlineantrag ausgefüllt und knappe 15 Minuten später abgesendet.
09.10.2023, 09:35 Uhr: Bestätigung per eMail erhalten
09.10.2023, 09:45 Uhr: Zugangsdaten zum Webspace incl. Rechnung erhalten.
09.10.2023, 09:55 Uhr: Zugriff auf Webspace möglich und Websoftware installiert.
09.10.2023, 17:20 Uhr: Rechnung bezahlt, voraussichtlicher Zahlungseingang am 10.10.2023
09.10.2023, 20:00 Uhr: Domain https://dienstleistungen-warnken.de aus dem www erreichbar
Und gerade heute eine zweite Domain beim selben Provider beantragt.
02.06.2024, 14:30 Uhr: gewünschten Domainnamen geprüft und weil verfügbar sofort reserviert.
02.06.2024, 14:40 Uhr: Gewünschte Domain mit Hilfe des Onlineantrages bestellt.
02.06.2024, 15:20 Uhr: Antrag per eMail bestätigt. Bitte um Gewerbeschein per eMail.
02.06.2024, 15:50 Uhr: Gewerbeschein gesendet
02.06.2024, 16:35 Uhr: Gewerbeschein wurde empfangen, Erhalt der Zugangsdaten zum Kundencenter und ein zu unterschreibender Vertrag gekommen.
02.06.2024, 16:45 Uhr: unterschriebenen Vertrag per eMail und Fax gesendet (doppelt hält besser)
02.06.2024, 17:45 Uhr: per eMail kam die Rechnung für das erste Jahr, zahlbar sofort.
02.06.2024, 17:55 Uhr: vollständiger Rechnungsbetrag überwiesen, kommt voraussichtlich am 03.06.2024 beim Empfänger an.
Domain https://dienstleistungen-warnken.com wird frei geschaltet, nachdem der Geldeingang gebucht wurde.
Im Oktober 2023 erhielt ich in nicht einmal 12 Stunden vollen Zugriff auf die Domain und nun muss ich mehrere Tage darauf warten. In beiden Fällen habe ich die Domain als Gewerbe bestellt und dennoch so große Unterschiede in der Verfahrensweise?
Ein weiteres Beispiel für angeblich geringere Bürokratie …
Die GbR ist verpflichtet, einmal im Quartal eine Umsatzsteuererklärung zu erstellen. Seit dem 01.01.2024 haben wir mit Zustimmung des Finanzamtes die Kleinunternehmerregelung am Laufen, weil die Umsätze von 2014 bis 2023 in jedem Jahr unter 22500 Euro gewesen sind. Soweit so gut. Wir erheben keine Umsatzsteuer und weisen sie auch nicht auf unseren Rechnungen aus.
Doch vor einer Woche erhielt ich vom Finanzamt ein Schreiben, in dem ich gebeten werde, sämtliche Ein- und Ausgangsrechnungen ans Finanzamt zu senden. Die konnten sich nicht vorstellen, dass die GbR im ersten Quartal mehr Ausgaben als Einnahmen hatte. Warum die das wissen wollen, geht mir nicht in den Kopf, denn Vorsteuer müssen die doch sowieso nicht zahlen. Ebenso wenig muss die GbR Umsatzsteuer zahlen. Die Kleinunternehmerregelung soll kleinen und jungen Unternehmen doch angeblich Papierkram ersparen? Das wird aber zur Farß, wenn zum Quartalsende die gesamte Bürokratie des gesamten Quartals zu erledigen ist.
Und noch besser, das Finanzamt will jeden Geldein- und ausgang der Bargeldkasse belegt haben. Die wollen also sämtliche Kassenbelege und die dazugehörigen Kontoauszüge sehen. Was für ein Schwachsinn. Glauben die etwa, mit einem monatlichen Umsatz von unter 1000 Euro waschen wir Geld oder unterschlagen nennenswerte Beträge?
Man kommt sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer manchmal vor, wie ein Schwerverbrecher, wenn man unter Generalverdacht gestellt wird.
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Visits:138 Hallo lieber Leser, eigentlich wollte ich eine neue Story…