Hallo lieber Leser,
es gibt mal wieder einen neuen Vorstoß gegen das geliebte Bargeld.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Finanzbeamten hat kürzlich in einem Interview ausgesagt, dass das Bargeld umgehend verboten werden sollte. Grund dieser Maßnahme ist, dass davon ausgegangen wird, dass bei allen Bargeldgeschäften Steuerhinterziehung dahinter steckt. Dadurch würden in Deutschland jedes Jahr angeblich bis zu 80 Milliarden Euro an Steuern verloren gehen, die dem Bund fehlen.
Es soll nicht mehr möglich sein, ein Brötchen für 50 Cent in bar zu bezahlen, sondern nur noch mit der Giro- oder Kreditkarte. Dies betrifft alle Unternehmen der Dienstleistungsbranche, der KFZ-Branche und dem Einzelhandel. Das schließt also mehr als 90 % aller kleinen und mittelständischen Unternehmen ein, incl. dem Kiosk an der Ecke und umfasst deren Umsatz von mehr als 25000 Euro im Jahr, also rund 2083 Euro monatlich. Wohlgemerkt handelt es sich um den Umsatz, also um alle Gelder, die vom Unternehmen eingenommen werden.
Stell Dir vor, Du gehst mal eben in den Discounter, um einen Liter Milch zu holen und hast einen Euro Bargeld dabei. An der Kasse heißt es dann: Wir nehmen kein Bargeld an. Du hast aber Deine Girokarte nicht dabei. Du wirst den Liter Milch wohl im Discounter lassen müssen, obwohl Du ihn mit einem gültigen Zahlungsmittel, nämlich Deinem Euro in der Hand, bezahlen könntest. Gültig deshalb, weil der Euro in der EU nach wie vor ein gültiges Zahlungsmittel bleibt.
Wenn das wirklich in die Tat umgesetzt wird, bekommen wir mit unserem Unternehmen aber sehr schnell ein Problem.
Wir führen Dienstleistungen Warnken GbR zweigleisig. Einmal die sexuelle Schiene und einmal die nichtsexuelle Schiene.
Im sexuellen Bereich zahlen 9 von 10 Gästen in bar und in der zweiten Schiene sind es immerhin auch noch 6 von 10 Kunden, die in bar bezahlen. Das Finanzamt geht nun davon aus, dass alle diese Kunden zwar brav bezahlen, aber das Unternehmen als Geldempfänger diese Gelder dem Finanzamt gegenüber grundsätzlich verheimlicht, damit darauf keine Steuern gezahlt werden müssen. Stichwort Generalverdacht.
Nach Meinung des Finanzamtes ist jeder Unternehmer kriminell, der seine Geschäfte mit Bargeld abwickelt. Nein, das ist kein Scherz, sondern Tatsache.
Kauft ein Unternehmen im Schreibwarenhandel Büromaterial für 11,98 Euro in bar, muss der Unternehmer nachweisen, woher er das Bargeld hat und dann wird genauestens geprüft, ob dieses Bargeld bei der Umsatzsteuererklärung angegeben wurde. Der Unternehmer muss seine Unschuld nachweisen, nicht aber das Finanzamt die Schuld.
Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer das Büromaterial aus privater Tasche bezahlt und dem Unternehmen zur Verfügung stellt (Privateinlage). Der Unternehmer muss ggf. lückenlos nachweisen, woher er die 11,98 Euro Bargeld hat.
Was bedeutet das für Dienstleistungen Warnken GbR?
Mehr als 90 % aller Zahlungen von Kunden erfolgen in bar und 99 % der Barzahlungen entfallen auf den sexuellen Bereich. Das ist durchaus verständlich, bleibt so doch eine gewisse Diskretion gewahrt. Wenn es jedoch so kommen wird, dass keine Barzahlungen mehr erlaubt sind, werden schätzungsweise 3 von 4 Kunden keine sexuellen Dienste mehr in Anspruch nehmen, weil sie um ihre Anonymität fürchten. Daraus ergibt sich bei einem Barumsatz von 2000 Euro monatlich dann ein Umsatz von nur noch 300 Euro bis 400 Euro im Monat. Und das nur, weil irgendeinem dahergelaufenen Typen einfällt, das Bargeld zu verbieten? Wenn sich wegen des Bargeldverbotes unser Umsatz tatsächlich um 90 % oder mehr verringert, können wir Insolvenz anmelden. Deshalb hoffe ich doch sehr, dass dieses Bargeldverbot niemals kommen wird, denn neben dem Auto ist das Bargeld des Deutschen liebstes Kind.
Was unser Unternehmen betrifft, werden wir so weiter machen, wie bisher. Wer mit Bargeld zahlen möchte, soll es gerne tun. Allerdings ziehen auch wir eine Zahlung per Vorkasse/Banküberweisung oder Paypal natürlich vor, denn das vorhandene Bargeld wird man nur schwer wieder los bzw. es ist mit Hürden versehen, es auf das eigene Girokonto einzuzahlen.
Ich will ja nicht gleich alles schwarz malen, aber wenn ich das Bargeldverbot weiter spinne, können sich daraus viel größere Kreise ziehen, als geahnt.
Das Problem dabei ist nur, dass EU-weit nur in Deutschland das Bargeld verboten werden soll. In allen anderen Ländern der EU bleibt Bargeld ein gültiges Zahlungsmittel. Wer also in Deutschland noch Bargeld besitzt, wird es bei einem Verbot nur noch im Ausland los. Doch auch das ist gar nicht so einfach, denn der Höchstbetrag für Bargeldtransaktionen innerhalb der EU wurde schließlich auch schon begrenzt. Doch bleiben wir mal in Deutschland und hier mal mit einem gezielten Blick auf das Angebot von Dienstleistungen Warnken GbR.
Wie ist es zur Zeit?
Es wird ein Termin vereinbart, zu dem eine vereinbarte Dienstleistung ausgeführt wird.
Zu diesem Termin erscheint der Kunde bei uns oder wir fahren zum Kunden. Jedenfalls findet das vereinbarte Treffen statt.
Die Dienstleistung wird ausgeführt und danach erfolgt die Bezahlung in bar. Für den Kunden ist damit alles erledigt.
Die Einnahmen der Dienstleistung wird nun verbucht und der Betrag in die Kasse gelegt.
Dann ist die Dienstleistung auch für uns erledigt.
Nun geht das Finanzamt jedoch davon aus, dass die Einnahmen in bar gar nicht in die Kasse fließen und dementsprechend auch nicht als Einnahmen gebucht werden. Dem Staat entgehen dadurch die Steuern. Es wird pauschal unterstellt, dass die Bareinnahmen in die private Tasche wandern, denn dann sind keine Steuern fällig. Zumindest auf den ersten Blick.
Es liegt nun an mir als Unternehmer nachzuweisen, dass die Bareinnahmen wirklich vorschriftsmäßig gebucht wurden. Wie ich allerdings eine Einnahme nachweisen soll, die es gar nicht gegeben hat, ist mir schleierhaft.
So müsste es laut Finanzamt nach dem Bargeldverbot laufen …
1. Wir vereinbaren mit dem Kunden einen Termin.
2. Es muss schriftlich festgehalten werden, mit welchem Kunden ein Termin vereinbart wurde. Dabei müssen sämtliche Kontaktdaten und die Umsatzsteuer-ID notiert werden.
3. Zum angegebenen Zeitpunkt findet das Treffen zwischen uns und dem Kunden statt und die vereinbarte Dienstleistung wird ausgeführt.
4. Danach muss ein Protokoll erstellt werden, in dem genau zu lesen ist, welche Dienstleistung ausgeführt wurde. Der Kunde muss das Protokoll unterschreiben.
5. Danach erhält der Kunde eine Rechnung, die bargeldlos zu zahlen ist, sofern er nicht bereits vorab bezahlt hat.
6. Die Rechnung ist zu buchen, ebenso der spätere Geldeingang.
8. Kundenakte aktualisieren. hierzu zählt im Besonderen:
– Auszug aus dem Terminkalender mit dem Kundentermin
– Kundendaten erfassen, incl. sämtlicher Kontaktdaten und Umsatzsteuer-ID
– vom Kunden unterschriebenes Dienstleistungsprotokoll hinzufügen
– Rechnungskopie hinzufügen
– Zahlbeleg hinzufügen
Ich sage es mal kurz und knapp: Eine Dienstleistung, für die 60 Minuten benötigt wurden, werden dann weitere 20 bis 30 Minuten zusätzlich für die lückenlose Dokumentation benötigt.
Es gibt aber sowas wie eine Lücke im Bargeldverbot und das ist die sog. Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG, denn der gute Vorstand der Finanzämter meinte gleichzeitig, dass das Verbot für alle angegebenen Unternehmen gelten soll, deren Umsatz die 25000 Euro im Jahr übersteigt. Das würde Unternehmen mit weniger als 25000 Euro Jahresumsatz also ausschließen. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind davon also ausgeschlossen, weil sie einerseits weniger als 25000 Euro Jahresumsatz erzielen, andererseits keine Umsatzsteuer abführen. Dafür bekommen sie aber auch keine Vorsteuern vom Finanzamt erstattet. Nun ist allerdings in Berlin im Gespräch, die Kleinunternehmerregelung in soweit anzupassen, dass sie auch bei einem Jahresumsatz von 50000 Euro oder 100000 Euro noch gelten soll. Und hier passt dann etwas nicht mehr zusammen. Einerseits Bargeldverbot für Unternehmen mit mehr als 25000 Euro Jahresumsatz, andererseits für Kleinunternehmer aber nicht. Das würde also bedeuten, dass dienstleistungen warnken GbR kein Bargeld annehmen darf, wenn der Jahresumsatz trotz Kleinunternehmerregelung die 25000 Euro übersteigt. Ich kann nur hoffen, dass dieser Vorstoß des Bargeldverbotes niemals umgesetzt wird. Falls doch, müsste ich mir ein mobiles Kartenlesegerät zulegen, damit die Kunden jederzeit bargeldlos bezahlen können. Das wiederum würde bedeuten, dass die entsprechenden Transaktionskosten entweder von mir als Unternehmer zu zahlen sind oder ich sie dem Kunden in Rechnung stelle. Am Umsatz würde sich dadurch nichts ändern, jedoch an den Ausgaben bzw. Kosten. Wenn der Umsatz gleich bleibt, sich die Kosten aber erhöhen, verringert sich dadurch logischerweise der Gewinn. Gewinne aber sind dazu da, Rücklagen zu bilden und ins Unternehmen zu investieren.
Wir werden in unserem Unternehmen bezüglich Bezahlung nichts ändern. Dafür ist immer noch Zeit genug, sollte das Bargeldverbot wirklich umgesetzt werden.
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