Sklavenvertrag

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Bei diesem Vertrag handelt es sich um meinen Standard-Sklavenvertrag, den alle Sklaven zu unterschreiben haben, wenn sie mir Ihre Dienste anbieten. In einem kleinen Umfang kann der eine oder andere Punkt im Vertrag nach Absprache zwischen dem Sklaven und mir geändert werden.

Vertrag

Zur Festlegung der Rechte und Pflichten des submissiven Vertragspartners.

Artikel 1: Vertragspartner

Der HerrSir Heiko, mit bürgerlichem Namen Heiko Warnken, im Folgenden Master genannt, geht mit dem Sklaven

Vor- und Nachname:
geb. am

folgenden Vertrag zwecks Durchführung einer Master-Sklave-Beziehung ein.
Der Sklave wird mit seinem Sklavennamen angesprochen, der nach Vertragsunterzeichnung vom Master festgelegt wird..

Der Sklave trägt bis zu seiner endgültigen Bezeichnung die Nummer x.

Artikel 2: Vertragsdauer und Zielsetzung

  1. Die Dauer dieses Vertrages ist unbefristet.
  2. Ist der Master nicht mehr in der Lage, für den Sklaven zu sorgen (Alter, Krankheit
    o. Ä.) wird der Sklave an einen Nachfolger des Masters verschenkt.
  3. Eine Kündigung des Vertrages seitens des Sklaven ist zu jeder Zeit unwirksam.
  4. Dem Sklaven soll es nach spätestens drei Monaten möglich sein, den Master in allen Lebenslagen zu unterstützen, ihm Arbeiten abzunehmen und ihm somit ein angenehmes Leben zu ermöglichen.
  5. Die Versklavung des Sklaven beginnt am und endet mit Eintreffen des Artikel 2, Satz 2 oder mit dem Tod eines der Vertragspartner.
  6. Eine Unterschrift des Masters ist nicht erforderlich, weil davon ausgegangen werden kann, dass der Master mit der Aufnahme des Sklaven zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen einverstanden ist. Die Unterschrift des Sklaven ist zwingend erforderlich.

Artikel 3: Verpflichtungen des Masters

  1. Der Master ist verpflichtet, für den Sklaven zu sorgen und ihm gesundheitlich zu geben, was der Sklave benötigt.
  2. Der Master verpflichtet sich, dem Sklaven sämtliche Tabus abzutrainieren. Die Tabus des Masters bleiben davon unberührt.
  3. Der Master verwaltet sämtliches Einkommen des Sklaven, sowie dessen Reichtümer, die er zum Zeitpunkt des Beginns der Versklavung besitzt.

Artikel 4: Unterkunft und Unterhalt des Sklaven

  1. Der Sklave ist verpflichtet, zu seinem Unterhalt beizutragen. Dies geschieht durch Verleih, Vermietung oder Job des Sklaven. Die daraus entstehenden Einnahmen fließen zu 100 % dem Master zu.
  2. Bietet der Master den Sklaven gegen Entgelt an, hat der Sklave kein Mitspracherecht darüber, an wen er angeboten wird und was in dieser Situation, sowie in den Folgestunden, mit ihm geschieht.
  3. Die Unterkunft des Sklaven besteht aus einem Zimmer im Haus des Masters. Hier hat der Sklave Gelegenheit, die Nächte zu verbringen. Die Nächte verbringt der Sklave grundsätzlich fixiert.
  4. Für die Sauberkeit seiner Unterkunft trägt der Sklave die volle Verantwortung. Es erfolgt in unregelmäßigen Abständen eine Kontrolle der Sklavenunterkunft.
  5. Der Sklave arbeitet bei Veranstaltungen in der SM-Location des Masters unentgeltlich mit. Der Sklave hat sich den Wünschen der Gäste jederzeit zu unterwerfen. Er darf keine Wünsche der Gäste ablehnen.

Artikel 5: Kleidung

  1. Die Kleidung des Masters und aller weiteren Hausbewohner und Gäste ist mit größter Sorgfalt zu behandeln.
  2. Die Kleidung des Sklaven besteht aus einer Trainingshose sowie zeitweise einem dazu passenden Oberteil in Form einer Trainingsjacke mit Reißverschluss.
  3. Der Sklave wird so oft und lange es geht, nackt gehalten.Dies ist von Anfang April bis Ende September zwingend.
  4. >Weiterhin trägt der Sklave dauerhaft Hand- und Fußmanschetten aus Stahl oder Leder.
  5. Während der Arbeitszeit des Sklaven trägt der Sklave zwingend einen Halsreif aus Stahl oder einem ähnlichen Material.
  6. Das Tragen eines Keuschheitsgürtels ist für den Sklaven obligatorisch. Der KG wird nur vom Master oder von ihm beauftragte Personen entfernt oder angelegt.
  7. Die Kleidung des Sklaven wird in letzter Konsequenz vom Master bestimmt, auch, wenn es sich nicht um die in Punkt 2 angegebene Kleidung handelt.
  8. Der Sklave ist verpflichtet, sämtliche Kleidung des Masters und weiterer Hausbewohner regelmäßig zu pflegen. Dies schließt auch das Schuhwerk des Masters, der weiteren Hausbewohner und anwesender Gäste ein.
  9. Dem Sklaven ist das Tragen von Unterwäsche und Socken strengstens verboten. Socken dürfen lediglich während der Arbeitszeit getragen werden.

Artikel 6: Sklavenarbeiten

  1. Der Sklave ist verpflichtet, sämtliche ihm aufgetragenen Arbeiten im Haus und auf dem Grundstück unverzüglich und sorgfältig auszuführen.
  2. Der Sklave hat sämtliche Aufgaben innerhalb der ihm vorgegebenen Zeit zubeenden. Hat der Sklave kein Zeitlimit erhalten, hat er seine Aufgaben so schnell wie möglich zu erledigen.
  3. Der Sklave hat auf Verlangen des Masters sämtliche Arbeiten, auch outdoor, im Ort des Masters oder an einem beliebigen Ort auszuführen.
  4. Sofern Arbeiten außerhalb des heimischen Grundstückes zu verrichten sind, sind Diese unter ständiger Aufsicht durch den Master oder einer vom Master beauftragten Person sicherzustellen. Die einzige Ausnahme ist der Job des Sklaven.
  5. Die Hauptaufgabe des Sklaven besteht in sexuellen Diensten gegenüber dem Master und weiteren Gästen des Hauses. Diese Aufgaben haben oberste Priorität.

Artikel 7: Bestrafung und Erziehung des Sklaven

  1. Der Sklave stellt seinen Körper uneingeschränkt dem Master zur Verfügung. Dem Sklaven ist es untersagt, irgendwelchen Einspruch bezüglich der Nutzung des Sklavenkörpers zu äußern bzw. sich gegen die Nutzung körperlich zur Wehr zu setzen.
  2. Hat sich der Sklave etwas zu Schulden kommen lassen, wird die sich daraus ergebene Bestrafung am Tagesende vollzogen.
  3. Der Sklave hat sich für sämtliche erzieherischen Maßnahmen zu bedanken und sich Diese zu verinnerlichen
  4. Nach erfolgter Bestrafung hat der Sklave unverzüglich seine Schlafstätte aufzusuchen, es sei denn, der Master befiehlt etwas Anderes.
  5. Der Master wird im Laufe des Tages entsprechende Strafpunkte notieren und die Bestrafung auf Grundlage der angesammelten Strafpunkte vollziehen. Hieraus folgt: je mehr Strafpunkte, um so härter die Bestrafung
  6. Die Art und Weise der Bestrafung obliegt einzig und allein dem Master.
  7. Spricht der Sklave ohne Erlaubnis, erhält er für eine vom Master festgelegte Zeit einen Knebel angelegt, so dass der Sklave an weiterem Reden gehindert wird. Der Knebel wird während der festgesetzten Zeit nicht entfernt. Essen und Trinken ist während dieser Zeit untersagt.

Artikel 8: Gesundheit, Hygiene und äußerliche Veränderungen

  1. Der Sklave ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich.
  2. Diese Verantwortlichkeit liegt im Rahmen der naturgegebenen Eigenverantwortlichkeit (instinktives Verhalten)
  3. In allen anderen Fällen ist der Master für die Gesundheit des Sklaven verantwortlich
  4. Der Sklave wird täglich seiner Körperhygiene nachkommen (Zähne putzen, duschen usw.) Der Duschvorgang erfolgt grundsätzlich mit kaltem Wasser und wird vom Master beaufsichtigt.
  5. Der Sklave ist jederzeit vom Hals an abwärts am ganzen Körper unbehaart. Er hat für die Haarlosigkeit selbst zu sorgen. Die Kopfbehaarung ist den Erfordernissen des Jobs angepasst. Bart und Bartansätze sind vom Sklaven zu entfernen. Weitere Haarentfernungen liegen im Ermessen des Masters.

Artikel 9: Arbeiten am und mit dem Master

  1. Für sämtliche Arbeiten an und mit dem Master bedarf es keine besonderen Befehle an den Sklaven.
  2. Der Sklave ist verpflichtet, dem Master die bestmögliche Körperpflege zu leisten.
  3. Der Sklave begleitet den Master zur Körperhygiene grundsätzlich immer ins Bad, sofern er keine Aufgaben zu erledigen hat. Hier hat sich der Sklave unverzüglich sämtlicher Kleidung zu entledigen und wartend auf dem Fußboden in der Duschkabine zu knien.
  4. Beendet der Master seinen Duschvorgang, hat der Sklave den Master abzutrocknen und ihn anzukleiden.
  5. Sofern der Master seine Blase leeren will, hat sich der Sklave augenblicklich einen Trichter in seine Oralöffnung zu schieben, damit der Master seinen Urin ablassen kann. Der Sklave ist verpflichtet, jeden Tropfen zu schlucken.
  6. Nach Aufforderung hat der Sklave nach dem Toilettengang des Masters die Analöffnung des Masters mit seiner Zunge zu reinigen.
  7. Weitere sexuelle Handlungen mit dem Master sind dem Anhang zu entnehmen.

Artikel 10: Das Umfeld des Masters

  1. Der Sklave hat das gesamte Umfeld des Masters mit größter Sorgfalt und größtem Respekt zu behandeln und für die ständige Sauberkeit der Räumlichkeiten zu sorgen.
  2. Der Sklave hat bei Anwesenheit von Gästen grundsätzlich Sprechverbot. Er hat auf die Erlaubnis des Masters zum Reden zu warten.
  3. Sitzmöbel des Masters sind für den Sklaven tabu. Der Sklave darf lediglich die Möbel in seinem Zimmer benutzen.
  4. Der Sklave wird keine Malzeit am Tisch des Masters einnehmen. Dies kann er in seinem Zimmer oder in der SM-Location.

Artikel 11: Verhaltensweisen des Sklaven

  1. Der Sklave hat den Vollzug der Erledigung aufgetragener Arbeiten umgehend dem Master in der Grundstellung #1 zu melden.
  2. Hat der Sklave einen Moment Pause, so hat er die Ruhezeit nach Anweisung des Masters zu verbringen.
  3. Erhält der Sklave die Erlaubnis, sich zu setzen, so ist sein Platz auf dem Fußboden neben dem Master oder zwischen den Beinen des Masters. <
  4. Der Sklave hat sich niemals in Gesprächen des Masters einzumischen oder Diese zu stören.
  5. Der Sklave darf das Büro des Masters nur dann betreten, wenn sich der Master selbst im Büro befindet. Zu jeder anderen Zeit besteht ein Verbot, das Büro zu betreten.
  6. Dem Sklaven ist es verboten, am selben Tisch seine Malzeit zu sich zu nehmen, an dem der Master sitzt. Die Darreichungsform der Malzeit obliegt allein dem Master. Normalerweise nimmt der Sklave seine Mahlzeit kniend auf dem Fußboden aus einem Napf zu sich.
  7. Der Sklave darf Genussmittel wie Nikotin und Alkohol nur mit Zustimmung des Masters zu sich nehmen.
  8. Toilettengänge werden nur mit Zustimmung des Masters durchgeführt.

Artikel 12: Sklavennutzung

  1. Der Sklave wird für sexuelle und nicht-sexuelle Handlungen und Arbeiten genutzt.
  2. Der Sklave dient dem Master in der Hauptsache als Sex- und Foltersklave, aber auch zur Erledigung des Haushaltes.
  3. Foto- und Videoaufnahmen werden im Internet auf https://dienstleistungen-warnken.de veröffentlicht. Es wird darauf geachtet, dass das Gesicht des Sklaven auf den Aufnahmen nicht erkennbar ist.

Artikel 13: Sklavenoutfit

  1. Der Sklave ist, wann immer möglich, nackt. Dies ist von Anfang April bis Ende September zwingend, wenn sich der Sklave im Haus des Masters befindet.
  2. Er trägt Hand- und Fußmanschetten aus Stal oder Leder, ein Stalhalsband sowie einen Keuschheitsgürtel.
  3. Die Fußmanschetten werden mit einer kurzen, ca. 30 cm langen, Kette miteinander verbunden.
  4. Sofern der Sklave Kleidung tragen muss, besteht Diese aus einem Trainingsanzug, dessen Jacke einen Reißverschluss besitzt oder alternativ lediglich eine kurze Hose bei freiem Oberkörper.
  5. Bei Aufenthalten außerhalb des Grundstückes trägt der Sklave einen Trainingsanzug sowie Schuhe und bei entsprechender Witterung eine Winterjacke.
  6. Innerhalb der ersten Woche wird der Sklave von Kopf bis Fuß enthaart. Dies schließt ausnahmslos jedes Haar an jeder Stelle unterhalb des Kopfes des Körpers ein. Die erste Enthaarung nimmt der Master vor.

Artikel 14: Weiteres

  1. Der Sklave hat nicht das Recht, diesen Vertrag nach seinen Bedürfnissen oder geistigem Verständnis auszulegen.
  2. Der Master hat jederzeit das Recht, weitere Artikel auch nach Unterzeichnung diesem Vertrag hinzuzufügen
  3. Eventuell erforderliche Bestrafungen werden in den ersten 3 Monaten an Hand eines Strafenkataloges durchgeführt.
  4. Mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag gibt der Sklave all seinen Besitz, finanzieller und materieller Natur an den Master ab. Der Sklave besitzt nur das, was ihm vom Master in der Zukunft gewährt wird.
  5. Der Sklave überweist innerhalb von 24 Stunden nach Unterzeichnung sämtliches Finanzguthaben auf das Konto des Masters.
  6. Der Sklave verpflichtet sich unwiderruflich, sämtliche Zugangsdaten zu Onlinebanking, eMail-Konten usw. dem Master schriftlichin einem PDF-Dokument mitzuteilen.
  7. Der Sklave erklärt sich mit seiner Unterschrift mit diesem Vertrag in all seinen Punkten einverstanden und gelobt, ihn unter allen Umständen umzusetzen.

Freden, [Ort], [Datum]

Unterschrift des Sklaven

Anhang zum Sklavenvertrag

Der Sklavenvertrag ist nur mit diesem Anhang gültig. Der Anhang muss am Ende vom Sklaven unterschrieben werden.

Grundstellung #1:

Diese Grundstellung ist immer dann einzunehmen, wenn der Vollzug eines Befehles bekanntgegeben oder mit dem Master ein Gespräch geführt wird.

Anweisung

Der Sklave kniet auf dem Fußboden und legt seinen Sklavenarsch auf die Beine ab. Die Kniegelenke sind ca. 30 cm weit gespreizt. Die Handinnenflächen ruhen auf den Kniegelenken, der Oberkörper ist aufrecht und der Blick zum Master gerichtet.

Grundstellung #2

Alternative zur Grundstellung #1, Gilt nur, wenn mit dem Master ein Gespräch geführt wird.

Anweisung

Der Sklave sitzt im Schneidersitz auf dem Boden, die Handinnenflächen ruhen auf den Kniegelenken, der Oberkörper ist aufrecht und der Blick zum Master gerichtet.

Grundstellung #3

Diese Stellung ist jederzeit und an jedem Ort nach Aufforderung einzunehmen und bis auf Weiteres beizubehalten.

Anweisung

Der Sklave entkleidet sich vollständig. Es sei denn, er hat die Erlaubnis angekleidet zu bleiben.
Er steht aufrecht, die Füße stehen auf dem Fußboden ca. 50 cm voneinander entfernt, die Hände befinden sich im Nacken. Die Ellenbogengelenke bilden mit den Schulterblättern eine gerade Linie.
Der Blick richtet sich nach vorn und fixiert einen Punkt in der Ferne.
Diese Stellung ist unter allen Umständen so lange beizubehalten, bis er sie nach Erlaubnis verlassen darf.

Sexuelle Handlungen mit dem Master

Der Sklave wird nach Aufforderung am Master nachstehende sexuelle Handlungen durchführen:

  1. Füße massieren
  2. Füße sauber lecken
  3. Master massieren
  4. Rosette auslecken
  5. Blasen
  6. Deep Troat

Des Weiteren wird der Sklave an arbeitsfreien Tagen einer Folter unterzogen. Die Folter enthält neben einer täglichen Auspeitschung weitere sehr schmerzhafte Praktiken.

Freden, [Ort], [Datum]

Unterschrift des Sklaven

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